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  1. Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtsanwältin Katrin Suchy-Zieschwauck

Fortbildungen:

2008
- Medizinrecht

  AG Medizinrecht im Deutschen 
  Anwaltverein
- Arzthaftungsrecht
  Rechtsanwaltskammer Sachsen, 
  Dresden
- Das Krankenhaus als Mandant:
  aktuelle rechtliche und
  praktische Fragen
  Deutsche Anwaltakademie GmbH, 
  Berlin
- Gestaltung von Arbeits- 
  verträgen unter dem Damo-
  klesschwert der richterlichen 
  AGB Kontrolle
  Rechtsanwaltskammer Sachsen,
  Dresden
- Wer klar schreibt, denkt auch 
  klar
  Rechtsanwaltskammer Sachsen, 
  Dresden
- Erfolgreiche und effektive 
  Forderungspfändung
  Zwickauer Anwaltverein

2007
- Praktikerseminar Berlin 2007
- Das Rechtsanwaltsvergü-
  tungsgesetz für die Jungen 
  Anwälte
 
  Deutsches Anwaltsinstitut e.V., 
  Bochum
- Das Zivilprozessrecht für den 
  Rechtsanwalt
  Deutsches Anwaltsinstitut e.V., 
  Bochum
- AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
  Sächsischer Anwaltverein 
  Chemnitz e.V.
- Aktuelle Änderung im Unter-
  haltsrecht/Unterhaltsrechts-
  reform

  Sächsischer Anwaltverein 
  Chemnitz e.V.
- Anwalts- u. Berufsrecht, 
  Marketing, Mandatsverhältnis, 
  Anwaltshaftung

  Deutsches Anwaltsinstitut e.V., 
  Bochum

... Ihre Anwältin in Bautzen

Renten- und Sozialversicherungsrecht

Sie suchen Hilfe auf den Gebieten des Sozial- bzw. Rentenrechts? Dann können wir Ihnen helfen. Wir befassen uns mit der Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung, des Schwerbehindertenrecht, des Versorgungs-/sozialen Entschädigungsrecht, der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung und des Versorgungsausgleichs. Wir bearbeiten unter anderem Rentenanträge und überprüfen Ihre Rentenunterlagen, Rentenbescheide, Rentenauskünfte und Renteninformationen sowie Pflegestufen und den Grad der Behinderung. Unsere Tätigkeiten unterliegen keiner örtlichen Beschränkung.
Und wann darf ich Ihnen helfen? Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns an oder schildern uns Ihren Fall per Kontaktformular.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen sowie den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem schuldrechtlichen Vertragstyp. Das Versicherungsrecht hat das Ziel, die dem Versicherungsvertrag inne wohnende Sicherungsfunktion zu gewährleisten. Als zwei große Hauptgruppen von Versicherungen sind die Schadensversicherung (z. B. Haftpflichtversicherung) und die Summenversicherung (z. B. private Unfallversicherung) zu nennen. Einen Kernbereich der gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsrecht stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar, das umfangreich reformiert wurde. Es wurden Regelungslücken geschlossen und der Verbraucherschutz wird stärker berücksichtigt. Das neue VVG gilt für das Neugeschäft ab dem 01.01.2008. Für Altverträge gilt es - mit Ausnahmen - ab dem 01.01.2009.
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Vertragsrecht

Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität.
Das Vertrauen darauf, man werde sich im Streitfall schon einig werden, hat schon die besten Freunde für immer getrennt. Zu einer Zeit, in der man sich versteht, lassen sich einvernehmliche Regelungen für die verschiedensten Ereignisse finden. Dies gibt Sicherheit und verhindert unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten. Da hat man etwas in der Hand, voran man sich halten kann. Wie gut Ihr Vertrag ist, erfahren Sie deshalb nicht erst im Streitfall, sondern in der täglichen Arbeit.
Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner und / oder Ihren Kunden. In der Praxis wird häufig auf Standard-Verträge, die man für sehr kleines Geld in der nächsten Buchhandlung oder im nächsten Online-Shop kaufen kann, zurückgegriffen oder aus den verschiedensten Quellen oder gar alten Verträgen ein Patchwork-Vertrag zusammengebastelt. Dieser Versuchung sollten Sie widerstehen. Fehlende inhaltliche Abstimmung der verschiedenen Quellen und Texte, bereits von Gerichten als unzulässig abgelehnte Klauseln, gefährliche Lücken in der Vereinbarung sowie unklare Formulierungen werden Streitpotentiale vergrößern und schlimmstenfalls den zu Hilfe gerufenen Richter dazu verführen, seine Fähigkeiten im "Kaffeesatzlesen" einzusetzen und irgendwie herauszufinden, was Sie eigentlich bei Vertragsschluss wollten.

Um sicher zu gehen, fragen Sie uns. Zu unseren Leistungen gehören vor allem
§ Erstellung sämtlicher Vertragsentwürfe für gängige Rechtsverhältnisse
§ Prüfung einzelner Vertragsklauseln
§ Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten, Zahlungsfristen und Zahlungspflichten
§ Prüfung vertraglicher Nebenpflichten, wie Beratungs- und Hinweispflichten, Haftungsfragen und Schadenersatzfragen
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Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht beschäftigt sich mit vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen sowie mit Ansprüchen aus Gefährdungshaftung wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bedingungen festlegen, unter denen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangt werden kann. Das Schadensersatzrecht, welches seit dem 1. August 2002 gilt, hat im Sinne eines verbesserten Opferschutzes die Stellung der Geschädigten erheblich gestärkt.
Insgesamt kommen in der Praxis eine Vielzahl von Fragestellungen im Zusammenhang mit Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht, z. B.:

− Unter welchen Voraussetzungen kann ich Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangen?
− Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
− Wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld kann ich fordern?
− Was bedeutet "Schadensminderungspflicht"?
− Wird als Schmerzensgeld ein einmaliger Betrag oder auch eine lebenslange Rente gezahlt?
− Wann verjähren meine Ansprüche
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