
aktuelle Fortbildungen
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beschreibt die Rechtsverhältnisse zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es beschäftigt sich hauptsächlich
mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages, der Durchführung des
Arbeitsverhältnisses und der Beendigung dessen.
Hierbei beraten wir gerne beide Seiten, Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Denn nur wer beide Seiten der Medaille kennt, kann
auch die Aktionen der Gegenseite beurteilen und angemessen darauf
reagieren. Kontaktieren Sie uns schon bei der Vertragsanbahnung.
Nur dadurch können aus unfairen und unklaren Arbeitsverträgen
resultierende Konflikte minimiert werden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns an oder schildern uns Ihren Fall
per Kontaktformular.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von
Versicherungsverträgen sowie den wechselseitigen Rechten und
Pflichten der Vertragsparteien aus diesem schuldrechtlichen
Vertragstyp. Das Versicherungsrecht hat das Ziel, die dem
Versicherungsvertrag inne wohnende Sicherungsfunktion zu
gewährleisten. Als zwei große Hauptgruppen von Versicherungen sind
die Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung) und die
Summenversicherung (z.B. private Unfallversicherung) zu nennen.
Einen Kernbereich der gesetzlichen Regelungen zum
Versicherungsrecht stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
dar, das umfangreich reformiert wurde. Es wurden Regelungslücken
geschlossen. Der Verbraucherschutz wird jetzt stärker
berücksichtigt. Das neue VVG gilt für das Neugeschäft ab dem
01.01.2008. Für Altverträge gilt es - mit Ausnahmen - ab dem
01.01.2009.
Und wann dürfen wir Ihnen helfen? Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns an oder schildern uns Ihren Fall
per Kontaktformular.
Vertragsrecht
Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von
Professionalität.
Das Vertrauen darauf, man werde sich im Streitfall schon einig
werden, hat schon die besten Freunde für immer getrennt. Zu einer
Zeit, in der man sich versteht, lassen sich einvernehmliche
Regelungen für die verschiedensten Ereignisse finden. Dies gibt
Sicherheit und verhindert unnötige Missverständnisse und
Streitigkeiten. Da hat man etwas in der Hand, voran man sich halten
kann. Wie gut Ihr Vertrag ist, erfahren Sie deshalb nicht erst im
Streitfall, sondern in der täglichen Arbeit.
Zu unseren Leistungen gehören vor allem
· Erstellung sämtlicher Vertragsentwürfe für gängige
Rechtsverhältnisse
· Prüfung einzelner Vertragsklauseln
· Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten,
Zahlungsfristen und Zahlungspflichten
· Prüfung vertraglicher Nebenpflichten, wie Beratungs- und
Hinweispflichten, Haftungsfragen und
Schadenersatzfragen
Um sicher zu gehen, fragen Sie uns schon vor Vertragsschluss. Am schnellsten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie einfach an.
Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht beschäftigt sich mit vertraglichen und
deliktischen Schadensersatzansprüchen sowie mit Ansprüchen aus
Gefährdungshaftung wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es
gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bedingungen festlegen,
unter denen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangt werden
kann.
Insgesamt kommen in der Praxis eine Vielzahl von Fragestellungen im
Zusammenhang mit Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht, z.
B.:
· Unter welchen Voraussetzungen kann ich
Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangen?
· Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
· Wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld kann ich fordern?
· Was bedeutet "Schadensminderungspflicht"?
· Wird als Schmerzensgeld ein einmaliger Betrag oder auch eine
lebenslange Rente gezahlt?
· Wann verjähren meine Ansprüche?
Wir beantworten Ihre Fragen und helfen bei der Durchsetzung Ihrer
Ansprüche, egal ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Wenden Sie sich einfach über unser Kontaktformular an unsere Kanzlei oder rufen sie uns an.
Terminvertretung am Amts- und Landgericht Bautzen
Als Terminsvertreter vertreten wir Sie und Ihre Mandanten am Amts-
und Landgericht Bautzen.
Die ideale Lage unserer Kanzlei (schräg gegenüber dem
Gerichtsgebäude) hat den Vorteil, dass auch kurzfristige Termine
wahrgenommen werden können.
Ihre Vorteile:
· Terminsvertretung mit Untervollmacht gemäß Ihren Weisungen und
Vorgaben
· Terminsbericht bis zum nächsten Werktag möglich (per Fax oder
Mail)
