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  1. Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschreibt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages, der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und der Beendigung dessen.
Hierbei beraten wir gerne beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn nur wer beide Seiten der Medaille kennt, kann auch die Aktionen der Gegenseite beurteilen und angemessen darauf reagieren. Kontaktieren Sie uns schon bei der Vertragsanbahnung. Nur dadurch können aus unfairen und unklaren Arbeitsverträgen resultierende Konflikte minimiert werden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns an oder schildern uns Ihren Fall per Kontaktformular.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen sowie den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem schuldrechtlichen Vertragstyp. Das Versicherungsrecht hat das Ziel, die dem Versicherungsvertrag inne wohnende Sicherungsfunktion zu gewährleisten. Als zwei große Hauptgruppen von Versicherungen sind die Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung) und die Summenversicherung (z.B. private Unfallversicherung) zu nennen. Einen Kernbereich der gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsrecht stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar, das umfangreich reformiert wurde. Es wurden Regelungslücken geschlossen. Der Verbraucherschutz wird jetzt stärker berücksichtigt. Das neue VVG gilt für das Neugeschäft ab dem 01.01.2008. Für Altverträge gilt es - mit Ausnahmen - ab dem 01.01.2009.

Und wann dürfen wir Ihnen helfen? Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns an oder schildern uns Ihren Fall per Kontaktformular.

Vertragsrecht

Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität.

Das Vertrauen darauf, man werde sich im Streitfall schon einig werden, hat schon die besten Freunde für immer getrennt. Zu einer Zeit, in der man sich versteht, lassen sich einvernehmliche Regelungen für die verschiedensten Ereignisse finden. Dies gibt Sicherheit und verhindert unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten. Da hat man etwas in der Hand, voran man sich halten kann. Wie gut Ihr Vertrag ist, erfahren Sie deshalb nicht erst im Streitfall, sondern in der täglichen Arbeit.

Zu unseren Leistungen gehören vor allem
· Erstellung sämtlicher Vertragsentwürfe für gängige Rechtsverhältnisse
· Prüfung einzelner Vertragsklauseln
· Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten, Zahlungsfristen und Zahlungspflichten
· Prüfung vertraglicher Nebenpflichten, wie Beratungs- und Hinweispflichten, Haftungsfragen und 
  Schadenersatzfragen

Um sicher zu gehen, fragen Sie uns schon vor Vertragsschluss. Am schnellsten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie einfach an.

Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht beschäftigt sich mit vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen sowie mit Ansprüchen aus Gefährdungshaftung wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bedingungen festlegen, unter denen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangt werden kann.

Insgesamt kommen in der Praxis eine Vielzahl von Fragestellungen im Zusammenhang mit Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht, z. B.: 
· Unter welchen Voraussetzungen kann ich Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangen?
· Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
· Wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld kann ich fordern?
· Was bedeutet "Schadensminderungspflicht"?
· Wird als Schmerzensgeld ein einmaliger Betrag oder auch eine lebenslange Rente gezahlt?
· Wann verjähren meine Ansprüche?

Wir beantworten Ihre Fragen und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, egal ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Wenden Sie sich einfach über unser Kontaktformular an unsere Kanzlei oder rufen sie uns an. 

Terminvertretung am Amts- und Landgericht Bautzen

Als Terminsvertreter vertreten wir Sie und Ihre Mandanten am Amts- und Landgericht Bautzen.
Die ideale Lage unserer Kanzlei (schräg gegenüber dem Gerichtsgebäude) hat den Vorteil, dass auch kurzfristige Termine wahrgenommen werden können.

Ihre Vorteile:
· Terminsvertretung mit Untervollmacht gemäß Ihren Weisungen und Vorgaben
· Terminsbericht bis zum nächsten Werktag möglich (per Fax oder Mail)