
Fortbildungen:
2008
- Medizinrecht
AG Medizinrecht im Deutschen
Anwaltverein
- Arzthaftungsrecht
Rechtsanwaltskammer Sachsen,
Dresden
- Das Krankenhaus als Mandant:
aktuelle rechtliche und
praktische Fragen
Deutsche Anwaltakademie GmbH,
Berlin
- Gestaltung von Arbeits-
verträgen unter dem Damo-
klesschwert der richterlichen
AGB Kontrolle
Rechtsanwaltskammer Sachsen,
Dresden
- Wer klar schreibt, denkt auch
klar
Rechtsanwaltskammer Sachsen,
Dresden
- Erfolgreiche und effektive
Forderungspfändung
Zwickauer Anwaltverein
2007
- Praktikerseminar Berlin 2007
- Das Rechtsanwaltsvergü-
tungsgesetz für die Jungen
Anwälte
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.,
Bochum
- Das Zivilprozessrecht für den
Rechtsanwalt
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.,
Bochum
- AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Sächsischer Anwaltverein
Chemnitz e.V.
- Aktuelle Änderung im Unter-
haltsrecht/Unterhaltsrechts-
reform
Sächsischer Anwaltverein
Chemnitz e.V.
- Anwalts- u. Berufsrecht,
Marketing, Mandatsverhältnis,
Anwaltshaftung
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.,
Bochum
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Sie suchen Hilfe auf den Gebieten des Sozial- bzw. Rentenrechts?
Dann können wir Ihnen helfen. Wir befassen uns mit der Beratung und
Vertretung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen
Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und
Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung, des
Schwerbehindertenrecht, des Versorgungs-/sozialen
Entschädigungsrecht, der betrieblichen und berufsständischen
Altersversorgung und des Versorgungsausgleichs. Wir bearbeiten
unter anderem Rentenanträge und überprüfen Ihre Rentenunterlagen,
Rentenbescheide, Rentenauskünfte und Renteninformationen sowie
Pflegestufen und den Grad der Behinderung. Unsere Tätigkeiten
unterliegen keiner örtlichen Beschränkung.
Und wann darf ich Ihnen helfen? Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns
an oder schildern uns Ihren Fall per Kontaktformular.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von
Versicherungsverträgen sowie den wechselseitigen Rechten und
Pflichten der Vertragsparteien aus diesem schuldrechtlichen
Vertragstyp. Das Versicherungsrecht hat das Ziel, die dem
Versicherungsvertrag inne wohnende Sicherungsfunktion zu
gewährleisten. Als zwei große Hauptgruppen von Versicherungen sind
die Schadensversicherung (z. B. Haftpflichtversicherung) und die
Summenversicherung (z. B. private Unfallversicherung) zu nennen.
Einen Kernbereich der gesetzlichen Regelungen zum
Versicherungsrecht stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
dar, das umfangreich reformiert wurde. Es wurden Regelungslücken
geschlossen und der Verbraucherschutz wird stärker berücksichtigt.
Das neue VVG gilt für das Neugeschäft ab dem 01.01.2008. Für
Altverträge gilt es - mit Ausnahmen - ab dem 01.01.2009.
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Vertragsrecht
Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von
Professionalität.
Das Vertrauen darauf, man werde sich im Streitfall schon einig
werden, hat schon die besten Freunde für immer getrennt. Zu einer
Zeit, in der man sich versteht, lassen sich einvernehmliche
Regelungen für die verschiedensten Ereignisse finden. Dies gibt
Sicherheit und verhindert unnötige Missverständnisse und
Streitigkeiten. Da hat man etwas in der Hand, voran man sich halten
kann. Wie gut Ihr Vertrag ist, erfahren Sie deshalb nicht erst im
Streitfall, sondern in der täglichen Arbeit.
Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert,
enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag
ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem
Kooperationspartner und / oder Ihren Kunden. In der Praxis wird
häufig auf Standard-Verträge, die man für sehr kleines Geld in der
nächsten Buchhandlung oder im nächsten Online-Shop kaufen kann,
zurückgegriffen oder aus den verschiedensten Quellen oder gar alten
Verträgen ein Patchwork-Vertrag zusammengebastelt. Dieser
Versuchung sollten Sie widerstehen. Fehlende inhaltliche Abstimmung
der verschiedenen Quellen und Texte, bereits von Gerichten als
unzulässig abgelehnte Klauseln, gefährliche Lücken in der
Vereinbarung sowie unklare Formulierungen werden Streitpotentiale
vergrößern und schlimmstenfalls den zu Hilfe gerufenen Richter dazu
verführen, seine Fähigkeiten im "Kaffeesatzlesen" einzusetzen und
irgendwie herauszufinden, was Sie eigentlich bei Vertragsschluss
wollten.
Um sicher zu gehen, fragen Sie uns. Zu unseren Leistungen gehören
vor allem
§ Erstellung sämtlicher Vertragsentwürfe für gängige
Rechtsverhältnisse
§ Prüfung einzelner Vertragsklauseln
§ Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten,
Zahlungsfristen und Zahlungspflichten
§ Prüfung vertraglicher Nebenpflichten, wie Beratungs- und
Hinweispflichten, Haftungsfragen und Schadenersatzfragen
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Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht beschäftigt sich mit vertraglichen und
deliktischen Schadensersatzansprüchen sowie mit Ansprüchen aus
Gefährdungshaftung wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es
gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bedingungen festlegen,
unter denen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangt werden
kann. Das Schadensersatzrecht, welches seit dem 1. August 2002
gilt, hat im Sinne eines verbesserten Opferschutzes die Stellung
der Geschädigten erheblich gestärkt.
Insgesamt kommen in der Praxis eine Vielzahl von Fragestellungen im
Zusammenhang mit Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht, z.
B.:
− Unter welchen Voraussetzungen kann ich
Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangen?
− Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
− Wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld kann ich fordern?
− Was bedeutet "Schadensminderungspflicht"?
− Wird als Schmerzensgeld ein einmaliger Betrag oder auch eine
lebenslange Rente gezahlt?
− Wann verjähren meine Ansprüche
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